Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma CM Design Matthias Biegay & Wolfgang Kottmeyer OHG
1. Geltungsdauer
Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- u. Agenturleistungen der Firma CMdesign sind allein die folgenden
Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichend
davon, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Zustimmung durch die Firma CMdesign und gelten auch dann immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Sollten einzelne
Punkte diesen Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
2. Gegenstand
Gegenstand der Bedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Firma CMdesign auf den Gebieten der Werbegestaltung,
Werbeberatung, Schilder- u. Lichtreklameherstellung, Beschriftungstechnik, Fahrzeug-, Fassaden-, Banden, Planen- und
Fensterbeschriftung, Montage und Druckvorlagenerstellung.
3. Urheberrecht – Abwicklung
An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Schaltbildern, Kostenvoranschlägen, Statiken etc. behält die Firma CMdesign
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenannten Zeichnungen etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich
gemacht werden. Weitere Verwendung des Entwurfs etc. ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung der Firma CMdesign. Skizzen, Entwürfe, Probeschilder etc. werden, sollte keine gegenteilige Vereinbarung
getroffen worden sein, nach Aufwand berechnet. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftragerteilung gegenüber der Firma
CMdesign nicht erfolgt, unverzüglich zurückzugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte und Leistungen jeder
Art werden von der Firma CMdesign nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder vervielfältigt, noch nachgeahmt
oder verändert werden. Eine Übertragung der Rechte der Firma CMdesign kann nur schriftlich gegen besondere Vergütung
erfolgen. Auch durch Bezahlung erwirbt der Besteller nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkreten
Auftragszweck. Bei Nachauflagen und erweiterten Verwendungszwecken etc. steht der Firma CMdesign, je nach
Nutzungsgrad, eine Nachberechnung des Honorars in Höhe von 5 bis 50 % zu. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber
genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu
kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Grundsätzliche – oder spätere – Änderungswünsche
sind kostenpflichtig. Für Ausführungen vom Besteller eingereichten Vorgaben, hat dieser allein die Sorgfaltspflicht. Durch
die Firma CMdesign geschaffene Werbemittel kann diese signieren (Urheberrecht), mit Fabrikationstext versehen und
auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden.
4. Treubindung
Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die Firma CMdesign zu einer objektiven, auf die Zielsetzung
des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter
Personen und Unternehmen durch die Firma CMdesign, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oder Druckereiauswahl.
Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl dritter unter
der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem
Erfolg im Sinne des Vertragspartners.
5. Media- und Druckereiaufträge
Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die Firma CMdesign im eigenen Namen und für eigene Rechnung
zu den, für den Vertragspartner günstigsten Bedingungen. Die Firma CMdesign berechnet insoweit zusätzlich ihre
Aufwendungen gemäß individual vertraglicher Vereinbarung.
6. Geheimhaltung
Die Firma CMdesign ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt
gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des
Vertrages heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich.
7. Genehmigungspflicht
Es besteht für die Anbringung von Schildern- und Lichtreklame/ Außenwerbung eine öffentlich rechtliche
Genehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigungen ist der Vertragspartner auf eigene Rechnung
verpflichtet, eine entgegenstehende Vereinbarung muss ausdrücklich erfolgen. Die Vorbereitung und Einreichung
der erforderlichen Anträge kann, gegen Berechnung der entstehenden Kosten und ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners, durch die Firma CMdesign erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge zeichnet ist
der Vertragspartner verantwortlich. Bei Auftragserteilung versichert der Vertragspartner, dass genehmigungsrechtliche
Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er dieses vorher geprüft hat bzw. Genehmigungen
eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt die Verpflichtung des Vertragspartners zur
Erfüllung nicht.
8. Handelsübliche Abweichungen/ Schönheitsfehler
Farbe und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder
Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der Firma
CMdesign abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung. Bei Werbeanlagen, in denen Kunststoffe und Acrylgläser
verarbeitet werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einflüsse oder Pickel auftreten. Derartige, geringfügige
Mängel berechtigen nicht zur Mängelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlage auszugehen, ob nämlich
durch derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird (geringfügige Beeinträchtigungen können z.B. bei einer
hoch angebrachten Anlage nicht mehr erkannt werden). Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage/
Schild und einer Werbebeeinträchtigung durch einen Mangel. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt, kann es zu
Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKS-Farben
des Papierausdrucks oder DIN RAL übereinstimmt. Diese Abweichungen können also nicht zur Reklamation der Anlage/
Schilder, der Fahrzeug- o. Folienbeschriftung etc. führen.
9. Haftung/ Mängelrügen
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die Firma CMdesign dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der Firma CMdesign, die vertragliche Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Soweit die Firma CMdesign Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetzt als an den Vertragspartner/ Auftraggeber wirksam abgetreten. Der Vertragspartner hat die gegenständliche Leistung der Firma CMdesign unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen nach Zugang durch schriftliche Anzeige zu rügen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Auftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. I BGB, wird die Firma CMdesign auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Sofern eine Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB zugesichert ist, sind Schadensersatzansprüche aus den §§ 463,
480 Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart worden sein.
Eigenschaften von Proben und Mustern gelten als nicht zugesichert (§ 494 BGB ist ausgeschlossen). Eine Bezugnahme auf
DIN-Normen und ähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet ebenfalls keine Zusicherung,
es sei denn, die Zusicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen
zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen)
gegen die Firma CMdesign als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der genannten Personen. Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht
Haftung auch bei Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für eine Deckungsvereinbarung oder eine
Ersatzvornahme.
10. Kostenermittlung/ Preisgestaltung
Die im Angebot der Firma CMdesign aufgeführten Preise verstehen sich ausschließlich Montage und zzgl. der geltenden
Mehrwertsteuer. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage u. Hochspannungsinstallation geliefert werden, versteht
sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungs-, Hochspannungs-, Schaft- u. Erdschutzleitung, erforderlicher
Gerüststellung sowie etwa anfallender Maurer-, Stemm-, Verputz- und Dachdeckerarbeiten. Der Netzanschluss technischer
Anlagen erfolgt lt. DIN VDO durch einen autorisierten Elektrobetrieb auf Kosten des Vertragspartners. Die in den Angeboten
der Firma CMdesign angeführten Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Betrieb des Lieferers, ausschließlich
Transport und Verpackung sowie evtl. Eilzuschläge. Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Die
Kostenerfassung innerhalb der umfangreichen Leistungspalette der Firma CMdesign kann wie folgt einzeln berechnet
werden:
a) Agenturleistungen: Honorar für Konzeption/ Vorausentwicklungen,
b) Herstellungskosten: Produktionsvorlagen/ Endproduktionen
Mir der Vorlage eines Entwurfes bei Agenturleistungen, oder einer Korrekturvorlage bei Herstellungsaufträgen, sind
30 % des gesamten Auftragswertes zur Deckung der Vorlaufkosten fällig. Die Restsumme ist sofort bei der Lieferung/
Rechnungsstellung zahlbar. Im Falle eines Stornos durch den Vertragspartner bekommt die Firma CMdesign jegliche bis
dahin anfallenden Kosten erstattet. Es werden für Offerten u. Auftragsbestätigungen immer gültige Tageskalkulationen
angewandt, die bei Lieferung ohne weitere Rücksprache angepasst werden können, wenn sich zwischenzeitlich die
Gestehungskosten durch Tarifänderungen oder Vorlieferanten verschoben haben sollten. Alle Angebote sind für die Firma
CMdesign grundsätzlich freibleibend.
11. Lieferfristen
Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller vom Vertragspartner beizubringender
Unterlagen und der Produktionsfreigabe, samt dessen Anzahlung. Lieferverzug kann mit 3 Wochen Nachfrist durch
Einschreiben angemeldet werden. Bei höherer Gewalt, Streiks u./ o. Verschulden durch Vorlieferanten sind Ersatzansprüche
ausgeschlossen. Die Firma CMdesign ist zu Teillieferungen berechtigt, die als eigenständiges Geschäft abgerechnet
werden.
12. Zahlungsbedingungen/ Verzug
Alle Rechnungen sind, unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen, sofort ab Rechnungszugang zahlbar. Lohnintensive
Skonti u. Zahlungsziele müssen von Fall zu Fall schriftlich vereinbart werden. Jede Einzelleistung/ Lieferung gilt als
gesonderter Auftrag. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte Ware Eigentum von CMdesign.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann CMdesign, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur
Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Zahlungsverzug setzt 20 Tage nach Rechnungsdatum ein. Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werden bei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Im Falle eines Zwangsinkassos werden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch eingezogen. Die Firma CMdesign ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Durchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und die Firma CMdesign ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen leisten muss. Wird der Firma CMdesign Vermögensverfall des Vertragspartners bekannt, oder enthält der Auftrag ganz besondere Nebenkosten, ist abweichend von Ziff. 10 der Endbetrag des Gesamtauftrages, oder Teile davon, auf Anforderung hin sofort zahlbar.
13. Einspruch/ Erfüllungsort/ Salvatorische Klausel
Einspruch gegen die Rechnungsstellung sollte nur begründet und unverzüglich erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile Wolfsburg. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
Das gleiche gilt soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung
oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung treten.